Rechtsprechung
   BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 17/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,373
BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 17/76 (https://dejure.org/1976,373)
BAG, Entscheidung vom 12.10.1976 - 1 ABR 17/76 (https://dejure.org/1976,373)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 17/76 (https://dejure.org/1976,373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sollvorschrift - Betriebsratsvorsitzender - Stellvertreter - Zugehörigkeit zu verschiedenen Arbeitnehmergruppen - Abweichung von der Sollvorschrift - Anfechtung der Betriebsratswahl - Anfechtungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Betriebsratswahl: Anfechtungsfrist, Besetzung von Betriebsratsvorsitz und Stellvertretung, Abweichung von der gesetzlichen Vorgabe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 28, 219
  • NJW 1977, 831 (Ls.)
  • DB 1976, 2120
  • DB 1977, 168
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.02.1958 - 1 ABR 3/57

    Amt des Wahlvorstandes - Einberufung des Betriebsrats - Konstituierende Sitzung

    Auszug aus BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 17/76
    Schon nach früherem Recht hat der Senat die Meinung vertreten (BAG AP Nr. 1 zu § 29 BetrVG), das Amt des WahlvorStandes erlösche mit der Einberufung des Betriebsrats zur konstituierenden Sitzung.
  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 6/55

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 17/76
    3. Auch sonst schließt sich der Senat der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts an, wenn auch mit einer anderen Begründung als nach seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 27 Abs. 1 BetrVG 1952, die das Landesarbeitsgericht übernommen hat (vgl. insoweit BAG 2, 182 =AP Nr. 1 zu § 27 BetrVG; BAG AP Nr. 2 und 3 aaO; BAG 3, 8o =AP Nr. 4- aaO; BAG AP Nr. 5 und 8 aaO).
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 3/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Entscheidung über die Rechtsbeschwrde

    Auszug aus BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 17/76
    1. In der Rechtsbeschwerdeinstanz ist ebenso wie in der Revisionsinstanz die Zulässigkeit des Rechtsmittels auch gegen die erstinstanzliche Entscheidung stets noch von Amts wegen zu prüfen (BAG 1, 29 [32] «AP Nr. 1 zu § 87 ArbGG), wozu auch die Prüfung der Pristwahrung gehört.
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 8/91

    Betriebsratsvorsitz - Wahlanfechtung

    Diese Auffassung hat auch bereits der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 12. Oktober 1976 (BAGE 28, 219 = AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972) für den Fall eines Verstoßes gegen die Sollvorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG vertreten und dies ebenfalls mit Erfordernissen der Rechtssicherheit begründet.

    Dem ist das Schrifttum weitgehend gefolgt (Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 26 Rz 46 ff.; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 26 Rz 25 ff.; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 26 Rz 22; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 26 Rz 43; Stege/Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., § 26 Rz 2 a; Blanke in Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., § 26 Rz 13, 41; a.M. Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 26 Rz 11 und Anmerkung zu AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 12. Oktober 1976, BAGE 28, 219 = AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972), der hierzu auf die Bedeutung des sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergebenden Gruppenprinzips hingewiesen hat, die es nicht zulasse, daß ein Übergehen der Sollvorschrift ohne gewichtige sachliche Gründe sanktionslos bleibe.

  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82

    Anhörung durch den Betriebsrat bei außerordentlicher Kündigung - Zeitpunkt des

    Mit dieser Sitzung werden nicht Geschäfte des Betriebsrats geführt, sondern durch die Konstituierung des Betriebsrats dessen Geschäftsführung erst ermöglicht und Grundlagen für die weitere Geschäftsführung gelegt (vgl. BAG 28, 219, 222 f.).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91

    Betriebsausschuß-Wahlanfechtung

    b) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Betriebsausschusses ist zwar ebenso wie die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters ein betriebsratsinterner Organisationsakt in Form einer Wahl, so daß § 19 BetrVG nicht unmittelbar anwendbar ist (vgl. BAG Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; BAGE 28, 219, 222 f. = AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972, zu II 3 a und b der Gründe).
  • LAG München, 10.03.2015 - 6 TaBV 64/14

    Betriebsratswahlanfechtung

    Allerdings können danach ausnahmsweise auch bloße Soll-Vorschriften zur Begründung einer Wahlanfechtung ausreichen, wenn ihnen, wie in § 2 Abs. 5 WO, mit der Information der ausländischen Mitarbeiter über das Wahlverfahren, wesentliche und tragende Grundsätze der Wahl beinhalten (etwa BAG v. 29.1. 1965 - 1 ABR 8/64, BB 1965, 584; BAG v. 12.10.1976 - 1 ABR 17/76, BB 1977, 245; ferner Fitting, a. a. O. Rz. 10; DKKW/Homburg, a. a. O., Rz. 2; Richardi/Thüsing, a. a. O., Rz. 5; Hueck/Nipperdey, a. a. O. S. 1149 Fn. 60; Nikisch, a. a. O., S. 106, die bei zahlreichen Verstößen gegen Sollvorschriften annehmen, dass diese dann in ihrer Gesamtheit als wesentliche Vorschriften qualifiziert werden können; dabei wird jedoch die Wesentlichkeit auf den Verstoß und nicht auf die jeweilige Vorschrift bezogen; a. M. Müller, Festschrift für Schnorr von Carolsfeld, S. 367, 382 f., der generell darauf abstellt, ob die Norm, unabhängig von ihrer Ausgestaltung als Muss-Vorschrift, wesentliche "Grundprinzipien der Betriebsratswahl und des Betriebsverfassungsrechtes" beinhaltet).
  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77

    Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG

    Für sie ist es nicht ohne Bedeutung, welche Betriebsratsmitglieder in den Gesamtbetriebsrat entsandt werden und ob dieses Gremium dem gemäß wirksam errichtet worden ist (vgl. auch BAG, Beschluss vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 17/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Dem steht auch nicht der Beschluss des Ersten Senats vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 17/76 -, aaO.) entgegen, in dem ausgehend von dem vorstehend erläuterten Grundsatz lediglich für den Fall der Anfechtung der Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Betriebsrats eine analoge Anwendung des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG bejaht wurde.

  • BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 71/91

    Wahl des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden; Gruppenschutz

    Wegen der Bedeutung des Gruppenschutzes stellt ein Verstoß gegen diese Vorschrift einen Verstoß gegen eine wesentliche Wahlvorschrift dar (vgl. Beschluß des Ersten Senats vom 12. Oktober 1976, BAGE 28, 219, 223 = AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972, zu II 3b der Gründe; Beschluß des Sechsten Senats vom 26. März 1987 - 6 ABR 1/86 - AP Nr. 7 zu § 26 BetrVG 1972, zu II 2c der Gründe).

    Diese gesetzliche Differenzierung des Gruppenschutzes je nach dem Gewicht der kleineren Gruppe verbietet es, unter pauschalem Verweis auf die Bedeutung des Gruppen- bzw. des Minderheitenschutzes (so Kamphausen, NZA 1991, 880, 885 [BAG 06.11.1990 - 1 ABR 60/89]; früher ebenso bereits Richardi, in Anm. zu BAG Beschluß vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 17/76 - AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972, zu III seiner Gliederung) Elemente des qualifizierten Gruppenschutzes auf den einfachen Gruppenschutz zu übertragen.

  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83

    Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines

    (Der Erste Senat hat die Voraussetzungen der Antragsbefugnis mal enger (BAG 28, 4 = AP Nr. 8 zu § 118 BetrVG 1972), mal weiter (BAG 28, 219 = AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972) bestimmt; wie hier zuletzt Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die Schaffung der inneren Ordnung des Betriebsrats steht nicht dem Schlußakt einer Wahl gleich, so daß eine analoge Anwendung der Vorschriften über die Wahlanfechtung aus § 19 BetrVG ausscheidet (BAG 28, 219, 222 = AP Nr» 2 zu § 26 BetrVG 1972) .

  • LAG Hessen, 18.07.1991 - 12 TaBV 195/90

    Betriebsrat: Gruppenschutz - teleologische Reduktion des § 26 Abs. 1 Satz 2

    b) Zu folgen ist dem BAG ferner darin, dass § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht den Charakter einer "Fast-Mussvorschrift" hat, andererseits aber eine Wahlanfechtung nicht nur dann gerechtfertigt ist, wenn diese Sollvorschrift willkürlich übergangen wird (BAG, Beschluss vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 17/76 -, AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972 (zu II 3 b der Gründe) ; offen gelassen in: BAG, AP Nr. 7 zu § 26 BetrVG (vorzitiert) ; wie hier auch: LAG Düsseldorf (Kammern Köln), Beschluss vom 03. Oktober 1975 - 16 TaBV 23/75 - DB 1975, 2281, wo "sachliche, objektive oder betriebsbezogene Gründe" verlangt werden).

    c) Der Betriebsrat hat vielmehr - wegen des Gewichts des Gruppenprinzips - grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob sachliche Gründe von einigem Gewicht ein Abgehen von dieser Sollvorschrift ausnahmsweise rechtfertigen (BAG, Beschluss vom 12. Oktober 1976 vorzitiert -, AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972 (zu II 3 b der Gründe)).

  • LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98

    Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat:

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86

    Nichtigkeitsfeststellung einer Betriebsratswahl wegen Nichtbestellung eines

    Dazu hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 17/76 - BAGE 28, 219 = AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972) ausgeführt, die Wahl zum Betriebsratsvorsitzenden oder zu dessen Stellvertreter sei anfechtbar, wenn von der Sollvorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ohne einsichtige, vernünftige Gründe abgewichen wird (BAG, aaO, zu II 3 b der Gründe; vgl. auch die Rechtsprechung des BAG zu § 27 BetrVG 1952, BAG Beschluß vom 29. Januar 1965 - 1 ABR 8/64 - AP Nr. 8 zu § 27 BetrVG; herrschende Meinung im Schrifttum: Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 26 Rz 22; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 26 Rz 13; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 26 Rz 22; Fitting/ Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 26 Rz 13).
  • BAG, 26.02.1987 - 6 ABR 54/85

    Betriebsratsplenum

  • BAG, 26.02.1987 - 6 ABR 55/85

    Wirksamkeit der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters -

  • LAG Hessen, 01.08.1991 - 12 TaBV 40/91

    Betriebsrat: Wahl der Freigestellten

  • LAG München, 27.05.2010 - 4 TaBV 113/09

    Anfechtung der Freistellungswahl des Betriebsrats nach

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht